Abwasserzweckverband Untere Elz

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Verband & Mitglieder

Namensbildung und Gründung des Abwasserzweckverbandes Untere Elz

Die Stadt Emmendingen sowie die Gemeinden Sexau und Teningen bilden unter dem Namen Abwasserzweckverband Untere Elz einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.

Der Abwasserzweckverband Untere Elz wurde am 6. August 1959 als freiwilliger Zusammenschluss der Stadt Emmendingen mit den Ortschaften Windenreute, Wasser, Kollmarsreute und Mundingen sowie der Gemeinde Teningen mit der Ortschaft Köndringen gegründet. Die Gemeinde Sexau trat dem Verband im Dezember 1964 bei.

Seit Oktober 1963 ist die Kläranlage des Verbandes in Betrieb. Sie verfügt über eine Kapazität von 91.700 Einwohnergleichwerten und übernimmt die Reinigung des Abwassers aus Haushalten sowie aus Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben der Region.

Heute gehören dem Verband die Stadt Emmendingen mit allen Ortsteilen sowie die Gemeinden Sexau und Teningen mit den Ortsteilen Köndringen, Heimbach und Nimburg an.

Die Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder sind die Stadt Emmendingen sowie die Gemeinde Teningen und die Gemeinde Sexau.
Stefan Schlatterer

Der Verbandsvorsitzende

Der Oberbürgermeister der großen Kreisstadt Emmendingen, Stefan Schlatterer, ist Verbandsvorsitzender.

„Tagtäglich werden im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Untere Elz mehr als zehn Millionen Liter Abwasser aus Haushalten sowie aus Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben gesammelt und gereinigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer und unserer Umwelt.

Wir stehen für eine zuverlässige, nachhaltige und zukunftsorientierte Abwasserentsorgung in unserer Region. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsgemeinden investieren wir kontinuierlich in eine moderne Infrastruktur, um auch zukünftigen Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes gerecht zu werden.“

– Stefan Schlatterer, Verbandsvorsitzender

Geschäftsführung des AZV

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Abwasserzweckverbandes Untere Elz besteht aus Kathrin Hensle und Oliver Keuer.

„Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. Als Geschäftsführung des Abwasserzweckverbandes Untere Elz tragen wir gemeinsam Verantwortung für eine moderne, zuverlässige und nachhaltige Abwasserentsorgung in unserer Region.

Mit unserem engagierten Team setzen wir uns täglich für den Schutz unserer Umwelt und Gewässer sowie für eine sichere Infrastruktur für unsere Mitgliedsgemeinden ein. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen Einblicke in unsere Aufgaben, Projekte und Leistungen geben.“

– Kathrin Hensle und Oliver Keuer, Geschäftsführung

Aufgaben des Abwasserzweckverbandes Untere Elz

Nennenswerte Baumaßnahmen

1960-1967
Errichtung der gemeinsamen Verbandsanlagen
1979-1981
Erweiterung der mechanisch-biologischen Reinigungsstufe
1995
Inbetriebnahme der chemischen Reinigungsstufe (Phosphatelimination)
2006-2007
Einrichtung einer gezielten Denitrifikationsstufe, Einrichtung eines Prozessleitsystems

Kennzahlen des Verbandes:

Bilanzsumme
BILANZSUMME
Umsatzerlöse
UMSATZERLÖSE
BESCHÄFTIGTE
Rohrdurchmesser
ROHRDURCHMESSER

Kennzahlen des Verbandsgebietes:

Einwohner_AZV
EINWOHNERZAHL
Einzugsfläche
EINZUGSFLÄCHE
Hauptsammlerlänge
HAUPTSAMMLERLÄNGE
Rohrdurchmesser
ROHRDURCHMESSER
Die Trinkwassermenge der Einwohner im Verbandsgebiet beträgt ca. 2 Mio. m³ pro Jahr.
Die Abwassermengen schwanken in der Größenordnung von ca. 90l /sek. (Trockenwetter) und ca. 750 l/sek. (Starkniederschläge).

Struktur

Die Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzender.
Verbandsvorsitzender ist der Oberbürgermeister von Emmendingen, Herr Stefan Schlatterer.
Der Abwasserzweckverband Untere Elz hat seinen Sitz im Rathaus Emmendingen.
Die Kläranlage befindet sich in Teningen-Köndringen.

Verbandssatzung

Hier finden Sie die aktuelle Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Untere Elz als PDF-Dokument zum Download.

Die Satzung regelt unter anderem die Aufgaben des Zweckverbandes, die Organisation der Verbandsversammlung, die Zuständigkeiten der Verbandsorgane sowie die Grundlagen der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Die aktuell gültige Fassung wurde am 11.12.2024 beschlossen und trat zum 01.01.2025 in Kraft.

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